Stellungmahme zum GBA-Beschluss zur Verordnung Medizinal-Cannabis:
Laut GBA-Beschluss ist die Verordnung von Medizinal-Cannabis ab dem 17.10.2024 von besonders qualifizierten Fachärzten, hierzu gehören Neurologen und Psychiater, ohne vorheriger Genehmigung durch die Krankenkassen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich.
Aber es gillt weiterhin, dass die Verordnung nur möglich ist, wenn eine lebensbeeinträchtigende, schwerwiegenden Erkrankung vorliegt, wo sämtliche mögliche zugelassene Therapien erfolglos waren oder nicht vertragen wurden. Diese Definition ist von den Kostenträgern auslegbar und bestreitbar. Beim verordnenden Arzt liegt somit ein erhebliches Regressrisiko mit der Gefahr, dass die Krankenkasse eine solche Verordnung auch nach Jahren prüfen lassen kann und wenn es zu fachlicher Uneinigkeit kommt der verordnende Arzt die gesamte Therapie der Krankenkasse aus seinem eigenem Privatvermögen zu erstatten hat! Dabei ist nicht von Belang, ob die Behandlung geholfen hat! Dieses Risiko wird kein Arzt wissentlich eingehen! Der Einsatz von Medizinal-Cannabis ist bereits in der Fachwelt umstritten, so dass ein fachlicher Diskurz schon schwierig ist. Haben Sie daher Verständnis, dass wir eine medizinisch notwendige Verordnung von Medizinal-Cannabis nur nach expliziter Genehmingung der Krankenkassen zu Lasten der Krankenkasse rezeptieren werden! !
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